Auf größeren Baustellen lässt sich Staub in den meisten Fällen nicht vermeiden. Viele Bauunternehmen machen leider noch zu wenig um wenigstens die Entstehung und die Ausbreitung von Staub auf der Baustelle einzudämmen. Als Bauunternehmen steht man aber in der Pflicht genau das zu tun.
Welche Pflichten hat der Bauherr?
Als aller erstes hat der Bauherr die Pflicht Stäuben auf Baustellen zur mindern oder zu vermeiden um Personen gesundheitlich zu schützen.
Jeder Bauherr muss ich zwangsläufig mit dem Thema Gefahrenstofffreisetzung beschäftigen. Es muss darauf geachtet werden, ob Personen oder Gebäude durch die Baustelle belastet werden, sondern auch mögliche Auswirkungen auf die Umwelt müssen unbedingt berücksichtigt werden.
Deshalb gilt es schon bei der Baustellenplanung- und Einrichtung zu ermitteln welche staubmindernden Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Diese Maßnahmen können folgende sein:
- Organisatorische Maßnahmen
Zu diesen Maßnahmen gehört zum Beispiel eine Unterweisung und die praktische Umsetzung von Kehrverboten.
- Umwelfreundliche Arbeitsverfahren
Hierzu fällt der Einsatz von zum Beispiel Industriestaubsaugern oder auch Dieselmotoren mit Partikelfilter. Bei Industriestaubsaugern müssen die verschiedenen Klassen
- Kollektive Schutzmaßnahmen
Hierbei geht es zum Beispiel um Wasserverneblung durch eine Staubbindemaschine, Befeuchtung von Baustraßen oder Staubschutzwände
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